Kanzlei Rathmann
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Professionelle Rechtsberatung in zahlreichen Belangen

Herr Rechtsanwalt Rathmann und Herr Rechtsanwalt Wöllner begleiten Sie - egal ob als Unternehmer oder als Verbraucher – gerne persönlich bei der Vertretung vor Gerichten und Behörden oder beraten Sie außergerichtlich in rechtlichen Angelegenheiten.

Dabei sind Ihre Sicherheit und Vertraulichkeit für uns oberste Gebote.
Wir nehmen uns für jeden Mandanten die Zeit, eine individuell auf seine Interessen abgestimmte Strategie zu erarbeiten.
Unsere Mandanten werden von uns in allen Angelegenheiten des Zivil-, Straf- und Bußgeldrechts beraten und vertreten. Wir haben uns auf diese Tätigkeitsbereiche konzentriert, um dadurch die bestmögliche Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten zu gewährleisten. So verfügen wir über die einschlägigen spezialisierten Fachkenntnisse und halten diese stets auf dem aktuellen Stand, um auf alle rechtlichen Fragen und Herausforderungen unserer Mandanten vorbereitet zu sein.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen. Darunter fallen die Abwehr sowie die Durchsetzung von aus Unfällen resultierenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen oder auch die Vertretung in Führerscheinangelegenheiten.

Strafrecht

Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Neben dem allgemeinen Strafrecht sind wir auch im Bereich des Jugendstrafrechts tätig.

Erbrecht

Das Erbrecht ist das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Dazu gehört zum einen die Beratung und Gestaltung von letztwilligen Verfügungen; zum anderen aber auch die Abwehr oder die Durchsetzung von Erbansprüchen nach Eintritt des Erbfalls.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch die Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Mietrecht

Das Mietrecht umfasst das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Darunter fallen insbesondere das Geschäfts- und das Wohnraummietrecht.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

allgemeines Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht befasst sich mit sämtlichen Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit unterschiedlichen Vertragstypen. Hier geht es vornehmlich um die Durchsetzung oder die Abwehr von aus Verträgen (z.B. Kaufvertrag, Leasingvertrag, Werkvertrag) resultierenden Ansprüchen.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute.
Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.

Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker).

allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht (oder auch Privatrecht) ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Beziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten regelt.

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